„Ich bin ein Dealer.“ Und dann einige Sekunden Kunstpause. Kunstpause für Jürgen Wessing, den Top-Strafverteidiger. Und Schrecksekunden fürs Publikum. Wie bitte? Hatte man richtig gehört? Dealer?Mit diesen effektvollen Worten begann der Düsseldorfer Anwalt – er zählt zu den Top-Ten in Deutschland – am Freitagabend seine Antrittsvorlesung in der Universität Düsseldorf als Honorarprofessor der juristischen Fakultät. Und machte fortan ausgerechnet der Fraktion der ewigen Studenten Mut.
Erst ewiger Student, dann Top-Verteidiger
„Ich habe 22 Semester in meinem Studienbuch stehen, war ewiger Student und habe im Studium gelernt, die Juristerei zu hassen“, eröffnete der Rheinländer. Das geladene Publikum staunte nicht schlecht über die Offenheit- und das in dem feierlichen Moment. Und dieses Tempo behielt Jürgen Wessing bei: Dass er während seines Studiums monatelang an der Cote d´Azur abhing statt in der Uni-Bibliothek zu büffeln. Und dass er dort sein Salär mit Back-Gammon-Spielen aufbesserte. Und dass er es daher nun als besondere Ironie des Schicksals ansieht, wenn er heute „auf dieser Seite des Pults“ stehe.
Dealer sei er nun mal von Berufs wegen, wenn er mit der Staatsanwaltschaft dealt, damit sein Mandant nicht ins Gefängnis und auch nicht allzu hohe Summen blechen muss. Sprich, damit der Angeklagte a) nicht in einem Schau-Prozess den Hauptdarsteller geben und seinen guten Ruf verlieren muss und b) die ohnehin überlasteten Staatsanwälte den strengen Zeitvorgaben ihrer Vorgesetzten genügen können und c) dieselben auch ihr – häufig anzutreffendes – Selbstverständnis als Sozialingenieure ausleben können und d) das Ganze zuguterletzt auch den Strafverteidiger erfreut.
Warum Junganwälte womöglich gegen die Interessen ihrer Mandanten agieren
Einziger Wermuts-Tropfen, den Wessing freilich unerwähnt ließ: Junge Anwälte und wenig bekannte Strafverteidiger können sich den Luxus eines solchen Deals gar nicht leisten. Sie müssen schon um ihrer selbst willen zusehen, dass sie ihren Mandanten gerade nicht aus dem Licht der Öffentlichkeit zerren – und damit sich selbst als Anwalt. Denn sie brauchen doch Schauprozesse beziehungsweise deren PR und Publikumswirksamkeit für ihre eigene Zukunftssicherung, für ihre Referenzliste. Denn genau an der Stelle können das Interesse des Strafverteidigers und das des Angeklagten schon mal aus einander gehen. Oder besser gesagt klaffen.
Im Klartext: Mandanten, die in die Verlegenheit kommen, sich ihrer Haut mit einem Strafverteidiger wehren zu müssen, müssen in dieser prekären Situation auch noch die Interessenslagen und möglichen Motive ihres Verteidigers vor dem Hintergrund seines Lebenslaufs abchecken.
Fazit 1: Wer einen Strafverteidiger braucht, sollte sich vor der endgültigen Auswahl dessen Vita ansehen.
Fazit 2: Auch ein Bummel-Student kann Shooting-Star werden – und zwar sogar in genau dieser Disziplin, mit der er sich so viel Zeit gelassen hat.
Fazit 3: Wer meint, Klüngeln zeichnet nur die Kölner aus, irrt. Auch andere Rheinländer handeln für ihr Leben gern.
…und an dieser Stelle verweise ich auf Konrad Beikircher, den Bonner Kabarettisten mit seinen sehr unterhaltsamen Ausführungen über die Rheinländer. Und dass man die nie an die Front in die erste Reihe schicken solle. Und schon gar nicht, wenn Italiener auf der anderen Seite stünden. Dann werde nur noch gekungelt – und überhaupt nicht mehr gekämpft. Und wo erzählte Konrad Beikircher das zum Beispiel? Als die Top-Kanzlei Hengeler Mueller vor wenigen Jahren in Düsseldorfer ihre neuen Büroräume einweihte und sich alles was im Ruhrgebiet und darüber hinaus Rang und Namen hatte, die Ehre gab. Unter Polizeischutz. Denn Deutsch-Banker Breuer war Beikirchers Vorredner und im Publikum sassen nicht nur Stahlbarone und die versammelte Großindustrie, sondern auch Klaus Esser, flankiert von seinen Anwälten, dem Strafverteidiger Sven Thomas und dem M&A-Profi und Rainmaker Ralph Wollburg.
http://www.jura.uni-duesseldorf.de/news.asp?id=3996
http://management.blogg.de/eintrag.php?id=62
Schön, schön. Die deutsche Elite. Man kennt sich auf beiden Seiten. Anders ist es da beim Normalbürger: eine Kioskbesitzerin konnte über den 10 Milliarden Wurstsemmelumsatz nicht mit dem Finanzamt dealen und auch die Richterin in Augsburg liess sich auf keine Deal mit den Anwälten ein und statt einem Streitwert von über 600.000, wenn ich das recht memoriere, gab es dann läppische 15.000 in eine gemeinnützige Kasse, womöglich noch eine, die der Freistaat verwaltete. Na ja, Faltlhauser hatte sich ja entsprechend über die Schlaumeier von Rechtsanwälten öffentlich geäussert und der Richterin in Augsburg somit im voraus bedeutet, wes recht ist für die Karriere. Und wer möchte da schon einen Knick in dieser wegen Unzuverlässigkeit, nicht wahr. Und wenn die Finanzbehörden in Baden-Württemberg vorsätzlich betrügen, dann hat Otto Normalbürger auch nichts zu dealen, sondern dann steht da die Staatsanwaltschaft in Stuttgart mit Herrn Braun und weiss genau, wie der Deal mit dem Bürger zu vollziehen ist. Auch wenn es um eine Existenzvernichtung geht, lässt diese Staatsanwaltschaft nicht mit sich dealen. So geschehen bei einem schweizerischen Privatbankier, der wegen Herumlungerns vor Oettingers Staatsanwaltschaft aufgegriffen wurde, weil er den Agent Provokateur, der auf ihn von dieser angesetzt worden war, und der ihm das alles eingebrockt hatte, habhaft werden wollte. Und dann bei den GEZ-Gebühren und Anmassungen der GEZ-„Beamten“, da lassen die Staatsanwaltschaften in ganz Deutschland auch nicht mit sich dealen. MERKE: zum Deal mit dem Staatsanwalt oder der Steuerbehörde musst Du in D des Deals auch würdig sein. Oder anders: mit Kleckerleskram macht man keinen Deal. So erreicht wohl Otto Normalverbraucher nie die Ebene, wo die grossen Deals in diesem Staat laufen und wo Top-Leute wie Jürgen Wessing aktiv sind. Leider. Und so bleibt alles, wie es ist.
Herr Clause, jetzt sagen Sie doch nicht das die Finanzbehörden vors. betrügen. Das stimmt so nicht, in jedem Fall.
Leider kann ich Ihren Fall nicht erkennen. Sind Sie jetzt Herr Braun oder jemand anders?
Auf jeden Fall sehe ich Ihre Verletzung. Und das sollte unbedingt ernst genommen werden.
Wenn Unrecht geschehen ist, soll es bearbeitet werden. Wie sieht Ihre Existenzvernichtung aus?
Mariana Mayer