Nicht nur die Top-Banker, sondern auch die Ebenen darunter müssen nun um die Höhe ihres Gehalts fürchten, meint Experte Jobst-Hubertus Bauer.
Vor allem, was passiert, wenn sich Banker quer stellen und die Unterstützungleistung an die bank ablehnen wollen, allein weil sie ihre persönlichen Boni erhalten wollen, kurz ihre eigenen Motive über die ihres Arbeitgebers stellen…?Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer von der Top-Kanzlei Gleiss Lutz erklärt, was die Top-Führungskräfte aber auch die Ebene darunter jetzt zu befürchten hat, wenn der Gesetzgeber ihre Gehälter beschneiden will.
„Auswirkungen des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes (FMStG) auf die Verträge von Bankvorständen und sonstige Führungskräfte“
von Jobst-Hubertus Bauer
Nach § 13 FMStG sind die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds bis 31. Dezember 2009 möglich. Anschließend ist der Fonds abzuwickeln und aufzulösen.
Unternehmen des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds in Anspruch nehmen, müssen die Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten (§ 10 Abs. 1 FMStG). Dazu heißt es aber, dass die Bundesregierung durch Rechtsverordnung Bedingungen formulieren kann, z.B. hinsichtlich der Vergütung der „Organe, Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen“ der Unternehmen, die die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen (§ 10 Abs. 2 FMStG).
Das wird den einen oder anderen Vorstand in ein Dilemma stürzen. Zum einen muss er verantwortungsvoll darüber entscheiden, ob die Bank die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch nehmen soll; dann muss er aber gleichzeitig auch bereit sein, zumindest vorübergehend finanzielle Einbußen zu akzeptieren. Ob die Vergütung für diesen Zeitraum tatsächlich – wie von Bundesfinanzminister Steinbrück angekündigt – nur eine Maximalhöhe von EUR 500.000,– p.a. erreichen wird, bleibt abzuwarten. Eine solche Höchstgrenze sieht das Gesetz nicht vor. Sie kann aber durch Rechtsverordnung bestimmt werden.
Natürlich stellt sich die Frage, was dann gilt, wenn sich ein Vorstand pflichtwidrig weigert, die Stabilisierungsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen, um so seine höheren Vergütungsansprüche zu retten. Dann spricht vieles dafür, dass der Aufsichtsrat berechtigt ist, einen solchen Vorstand aus wichtigem Grund nach § 84 AktG von seinem Amt abzuberufen. Möglicherweise kommt sogar eine fristlose Kündigung des Dienstvertrags nach § 626 BGB in Betracht. Bankvorstände, die gegen das FMStG aus Eigennutz Sturm laufen, betreiben damit ein für sie gefährliches Pokerspiel.
Aber es stellen sich weitere arbeitsrechtliche Fragen, weil die Bundesregierung auch Bedingungen hinsichtlich der Vergütung der Angestellten und wesentlichen Erfüllungsgehilfen der Bank aufstellen kann. Gemeint sind damit offensichtlich Führungskräfte, die keine Vorstände sind. Und die Bundesregierung hat dabei die ominösen Boni für riskante Finanzmarktgeschäfte vor Augen. Auch hier stellt sich natürlich die Frage, was dann gilt, wenn sich eine solche Führungskraft auf ihren Vertrag beruft und sich demgemäß weigert, auch nur vorübergehend finanzielle Einbußen zu akzeptieren. Nach herkömmlichen arbeitsrechtlichen Kriterien wird es die Bank schwer haben, erfolgreiche Änderungskündigungen auszusprechen. Aber vielleicht gibt sich die Rechtsprechung einmal einen Ruck. Opfer sollten nicht nur von den Vorständen verlangt werden, sondern auch von Führungskräften, die teilweise mehr verdienen als die Vorstände.“
Interessant, dass die heutigen primitiven Manager unter 1 Mio Euro nicht mehr arbeiten wollen.
Top-Leute arbeiten aber auch für 3000 Euro im Monat.
Denn: Top-Leute wollen nicht möglichst viel Geld verdienen (das wollen ja nur primitive Idioten), sondern wollen möglichst perfekte Arbeit leisten (und zwar egal wo – sogar am Fliessband: man lese mal Csikszentmihalyis FLOW-Effekt).
Aber solche Leute, die nicht nur Geld geil finden, sondern vor allem perfekte Arbeit geil finden, sind extrem selten geworden.
Die heutigen primitiven Deppen überall wollen nur noch primitive geile Dinge wie Geld etc. “haben” (statt perfekter Präzision).
WIE LANGWEILIG!
Dabei ist das Erreichen von Perfektion das absolut wichtigste (z.B.: die Finanzmärkte inkl. Finanzkrisen perfekt voraussagen können… – und das auf Jahrzehnte hinaus…!).