Vorstände sind keine Marionetten des Aufsichtsrats, sagt D&O-Experte Michael Hendricks (Gastkommentar)

Managerhaftung

Michael Hendricks, D&O-Experte und Anwalt über das IVG-Urteil vom Landgericht Bonn, das zugunsten der Top-Manager entschied. Der Fall geht zwar weiter, weil IVG in Berufung geht, aber es enthält wichtige Hinweise für Manager. (Gastbeitrag)

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

Managerhaftungs-Experte Michael Hendricks

Manager müssen gewisse Spielräume haben und sind keine Marionetten der Aufsichtsräte. Das hat das Landgericht Bonn der Immobiliengesellschaft IVG jetzt ins Stammbuch geschrieben und den Bonner Immobilienkonzern abblitzen lassen mit seiner Forderung von 13.5 Millionen Euro an die vier früheren Vorstände Bernd Kottmann, Andreas Barth, Wolfhard Leichnitz und Georg Reul.

 

Hinter dicken Türen geeinigt und zu Stillschweigen verpflichtet

Dass so ein großes Unternehmen seine Ex-Manager mit solchen Forderungen öffentlich vor Gericht verfolgt, ist die Riesenausnahme. Meist fürchten die Unternehmen um ihr Image und wollen auch weiter von Managern als attraktiver Arbeitsplatz begehrt werden. Wäre die IVG nicht in geplante Insolvenz gegangen, hätten sich – wie sonst üblich – alle Beteiligten mit den D&O-Versicherern hinter dicken Türen geräuschlos geeinigt und unterschrieben, dass keiner darüber reden geschweige denn Schadenersatzsummen ausplaudern darf.

 

Unternehmerisches Handeln darf nicht lahmgelegt werden

Das Gute an dem Urteil: Managern wird attestiert, dass sie durchaus unternehmerisch denken, handeln und entscheiden sollen. Und das Aufsichtsräte nicht den Geschäftsbetrieb lahmlegen dürfen mit Kontrollzwängen.

 

Wer zu sehr abweicht von den Aufsichtsrats-Beschlüssen, riskiert Schadenersatzforderungen 

Gehen Manager zu weit und weichen zu sehr ab von den Beschlüssen, sind sie nicht sicher vor Schadenersatzforderungen. Aber eine Orientierung ist dieses Urteil, obwohl in dem Fall nicht mal ein Schaden sicher ist. Denn der Tower wurde ja später mit Gewinn verkauft.

Gewinner sind die Anwälte mit Millionen an Honoraren, Verlierer die D&O-Versicherer, die die Rechtskosten tragen müssen, auch wenn an der Haftung nichts dran ist und die Unternehmen die hohen Prämien zahlen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die IVG hat Berufung beim Oberlandesgesgericht Köln eingelegt.

 

Hierzu auch:

Managerhaftung: Ex-IVG-Vorstände brauchen keinen Schadenersatz zahlen – Urteil

 

 

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