Verstehe einer die höchsten deutschen Richter. Da klagt ein neun Jahre alter Sohn, weil er gerne Kontakt haben will zu seinem leiblichen Vater. Ihn sehen will, mit ihm sprechen, etwas unternehmen, was auch immer. So wie eheliche Kinder auch. Gekämpft hat der Junge. Durch mehrere Instanzen. Wacker. Jahrelang. Um seinen leiblichen Vater, der nicht mit seiner Mutter liiert oder verheiratet ist. Den, den er beerben darf, aber nicht sehen. Doch die Karlsruher Richter ließen den 9-jährigen abblitzen. Früher hätte man sie als antiautoritär beschimpft, und zwar antiautoritär gegenüber dem mürrischen, abweisenden Vater:der nicht will und genau deshalb auch nicht braucht. Zu Lasten Dritter, ohne Rücksicht auf Verletzungen Dritter und bloß keine Disziplin einfordernd.
Es geht um denselben unehelichen Sohn, der voll erbberechtigt ist – so wie eheliche, gewollte Kinder und im Zweifelsfall mit denen zusammen. Der also irgendwann das Erbe des verstorbenen Vaters antritt und – wenn sein Vater zum Beispiel ein Unternehmen hat oder Immobilien – in dessen Rechtsstellung eintritt.
Aber diesen Vater zu Lebzeiten ab und zu mal treffen, das viel Geringere also, das soll ihm nicht vergönnt sein? So wie es anderen Kindern auch vergönnt ist? Nur weil dem Mann eine eifersüchtige Ehefrau im Nacken sitzt und er den Mürrischen gibt?
FAZ-Redakteur Georg Paul Hefty fand hierfür passende Worte, die man sonst selten liest – und ich durfte Wiedersehen feiern mit einem Wort, das man in der Tagespresse nur sehr selten findet – dem schönen Wort Anstand. Hefty schreibt: „Doch ebenso psychologisierend hätten die Richter auch entscheiden können, dass ein Vater sich angesichts seines Sohnes im Kindesalter zusammenreißen und dem Kind um dessen Wohles willen einen freundlichen Umgang gönnen müsse. Wie unentschieden die Richter selbst in der Sache sind, offenbart ihr Nachsatz im dritten Leitsatz, dass die Erzwingung des Umgang durchaus gerechtfertigt sein könne, wenn es „im Einzelfall hinreichende Anhaltspunkte gibt, die darauf schließen lassen, dass ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl dienen wird“. Nur – wer stellt das fest? „Ein Sachverständiger“, sagen die Richter, die sich nicht trauen, von denen, die das Kind gezeugt haben, Anstand einzufordern.“
Nebenbei gesagt: Ein Vermieter würde seinen mißliebigen Mieter nicht los, sondern müsste sich durchaus weiterhin mit ihm befassen. Lebenslang im Zweifel.
„Nur weil dem Mann eine eifersüchtige (Zweit-)Frau im Nacken sitzt und er den Mürrischen gibt?“ Oder vielleicht auch nur, um Bertold Brecht zu zitieren: „Unrecht gewinnt oft Rechtscharakter einfach dadurch, daß es häufig vorkommt.“ Feige Richter und Väter haben diese Entsprechung für sich gefunden und für gut befunden. Der nächste bitte! Die „Alleskönnerin“ Psyschologie versagt viel öfter als geglaubt wird. Und mit Anstand durch alle Lebenslagen, mit altmodischer Option nur ungern. Wer weiß denn das noch, daß Neid ‚Ürsünde‘ ist… die hier – gut erkennbar – doch alles inszeniert hat?
Liebe Frau Tödtmann,
wenn Sie schon Ihr Versprechen eines „Managment Blogs“ mit dem Thema „Ups und Downs der Unternehmensführung“ nicht mehr thematisch einhalten können oder wollen und sich stattdessen lieber juristischen Themen zuwenden, dann sollten Sie sich zumindest ETWAS Hintergrundwissen anlesen.
Obwohl Ihre bisherige Methode, rührselige aber sachlich ungenaue Fremdartikel zu verlinken und lauwarm noch etwas rührseliger Aufzubereiten natürlich weniger arbeitsintensiv ist.(Das wurde schon beim letzten Eintrag über Abmahnungen deutlich)
Es war nicht der neunjährige Sohn, der „geklagt“ und „gekämpft“ hat sondern seine Mutter, das Kind ist nur formal Anspruchsberechtigter gewesen, das Verfahren hat die Mutter führen lassen.
Auch sollte man erwähnen, dass der Kinderschutzbund das Urteil als Erfolg gewertet hat und die liebe Mutter ihr Kind dagegen in ein Heim gegeben hat.
Nachzulesen z.B. hier im Spiegel-online:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,544646,00.html
Das Thema ist schon eingehalten:
Die eingehaltenen praktizierten Rechtsgrundlagen sind leider aber „down“ in den Unternehmen.
Die Kenntnisse sind meist schon vorhanden, es interessiert jedoch niemand, weil es erst mal mit Kosten verbunden ist. Diese Kosten rehabilitieren sich manchmal, manchmal nicht. Insbesondere umweltschädigende Substanzen, Beispiel Giftmülldeponie, entsorgen, gestern in Frontal21,
und keiner tut was. Dass ist ein passiver Nichtstuenzustand, der in vielen Unternehmen und Verwaltungen vorherrscht, mit der Kostenbegründung: „Dafür habe ich kein Projekt“.
Ich arbeite meine 35 Stunden fertig. Und diese Einstellung wird belohnt. Mehrarbeit soll garnicht stattfinden. Beliebte Argumentation: Tue etwas nicht und das Problem löst sich von alleine.
Das mag ja für bestimmte Fälle zutreffen, im Fall Giftmülldeponie oder Safety insgesamt sehe ich es anders. Doch das setzt eine denkende Entscheidungsfähigkeit voraus und die ist nicht gerne gesehen.
Hinsetzen, Klappe halten und Platzkampf betreiben, reicht aus. Sie sind dann schon mal kein Wackelkanditat.
Aber Fehler aufdecken oder Qualität verbessern? Fehl am Platz. Die Kunden sind Feinde, mein Gehalt, wer bezahlt das denn? Der Kunde, vom Kunden, vom Staat, vom Unternehmen. Also doch nicht der Kunde sondern der Staat? Klar mit meinem Kindergeld gehe ich einkaufen für das Kind. Die Wirtschaft wird finanziert vom Wohngeld, Kindergeld, Sozialhilfe.
Also vom Staat.
Moment jetzt noch mal schnell hochgescrollt:
Der Vater lehnt sein Kind ab. Das kommt vor. Woher sollen denn die Richter wissen, was sie dann entscheiden sollen.
Ich kann nur mit einer Praxisaussage weiterhelfen: ein Vater sagte mir, er hat sein Kind noch nicht gesehen und hat somit keine Beziehung zu ihm.
Wenn er dahin geht, dann hat er eine Beziehung?
Das ist eine Logik, „Kopf in den Sand“ stecken.
Genau wie in den männlichen Unternehmen, die kein Konfliktmanagement betreiben!
Das Konfliktmanagement auf diesen Blogs hier schwebt schon Sphären weit über der Kommunikation in den Unternehmen, mit der Methode: der hat was über mich gesagt, mit dem rede ich nicht mehr, ich armer Kerl. Wo ist meine mami!
Das ist auch ein Resultat mangelnder Vätererziehung. Manche wohnen noch mit 30 zuhause und tauschen dann die Mami gegen die Freundin und Frau aus. Und da wundert man sich, dass so viele Ehen geschieden werden. Ein richtiger Vater schmeisst seinen Sohn mit 16 raus und sagt, jetzt mach mal. Das können die Managementtypen darum heute auch alle nicht mehr. Die kriegen mit 30 noch die Wäsche von der Mama gewaschen und unterhalt vom Vater.
Ich sach ja nicht dass es immer so ist und so sein sollte, aber die Ergebnisse der Übererziehung von Kindern auf der einen Seite und der unselbstständigkeit auf der anderen sprechen für sich.
In Familien mit vielen Kindern muss sich ständig auseinandergesetzt werden, da bleibt es nicht aus. Wir waren 3 zuhause. Ich war in der Mitte.
Die Männer mit vielen Brüdern und Schwestern empfinde ich als meistens „Normal“. Sie mussten sich immer auseinandersetzen und arbeiten.
„Ich habe mein Kind noch nicht gesehen also habe ich keine Beziehung zu ihm“. Fertig.
Auch sollte man erwähnen, dass der Kinderschutzbund das Urteil als Erfolg gewertet hat und die liebe Mutter ihr Kind dagegen in ein Heim gegeben hat.
Nachzulesen z.B. hier im Spiegel-online:
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,544646,00.html
ja Herr Black und da steht auch folgendes:
Frauck: Das stimmt nicht, zwei Mal pro Woche sehen wir uns für ein paar Stunden. Dass er im Heim ist, ist vor allem für den Jüngsten furchtbar schlimm, und auch mir tut das unheimlich weh. Dass es dazu kam, hat aber primär mit finanziellen Dingen zu tun. Ich kann mir seit einem Jahr keine eigene Wohnung leisten, weil ich arbeitslos und in Privatinsolvenz bin, und wegen eines Rechtsstreits seither auch kein Arbeitslosengeld II bekomme.
Das Verhalten des Vaters ist auch wieder mal typisch…und ganz gut beschrieben.