Die Psychologen Volker Kitz und Manuel Tusch analysieren, was psychologisch dahinter steckt: Wenn Mitarbeiter in deutschen Betrieben plötzlich nach 20 Jahren von ihren Arbeitgebern wegen Quisquilien fristlos gefeuert werden – und von den Gerichten reihenweise Recht bekommen. Ein Gastbeitrag.
Frikadellen, Maultaschen, Umzugskartons, Handy im Büro aufladen – kein Anlass ist Arbeitgebern in letzter Zeit anscheinend zu gering, um Mitarbeiter auf die Straße zu setzen. Aber: Die Fälle zeigen auch, dass den deutschen Beschäftigten eine gewisse Mitnahme-Mentalität nicht völlig fremd ist. Wie kommt es, dass sich Angestellte ohne jedes Unrechtsbewusstsein am Arbeitsplatz bedienen? Und warum reagieren Chefs gleich mit der Holzhammer-Kündigung?
Um es gleich vorwegzunehmen: Dinge vom Arbeitgeber mitgehen zu lassen – ob groß der klein – ist nicht in Ordnung und aus gutem Grund verboten. Davon zu trennen ist die Frage nach der Ursache. Der so genannte „psychologische Arbeitsvertrag“ erklärt das Verhalten beider Seiten. Er bezeichnet die ungeschriebenen Erwartungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer aneinander haben und die das Arbeitsleben für sie gerecht machen.
Der Mitarbeiter erwartet etwa von seinem Arbeitgeber mehr, als dass er nur jeden Monat pünktlich das Gehalt überweist, das im schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart ist – zum Beispiel: dass die Höhe dieses Gehalts in einem gerechten Verhältnis zur geleisteten Arbeit steht. Dass er Anerkennung erhält, dass er höflich und menschlich behandelt wird. Wenn die unausgesprochenen Hoffnungen enttäuscht werden, wenn eine Seite meint, dass dieses Gleichgewicht des psychologischen Arbeitsvertrags nicht mehr stimmt – dann passt diese Seite die Situation an. Eine solche Anpassung kann für den Mitarbeiter darin bestehen, dass er seine Leistung reduziert – oder eben das Gleichgewicht dadurch wieder herzustellen versucht, dass er sich sein Gehalt durch „persönliche Gewinnmitnahmen“ eigenmächtig aufbessert. Obwohl jeder weiß, was Diebstahl ist und dass er sogar strafbar ist, wird dieses Wissen dann durch einen Robin-Hood-Impuls überlagert: Eine an sich unrechte Handlung scheint nötig, um der Gerechtigkeit Geltung zu verschaffen.
Umgekehrt kann sich dann das Gleiche abspielen: Wer einen langjährigen Mitarbeiter per Bagatellkündigung entlässt, will einen tiefer liegenden Missstand beheben. Denn auch aus Sicht des Chefs kann der psychologische Arbeitsvertrag verletzt sein: Er erwartet seinerseits vom Mitarbeiter mehr, als dass der nur die im Arbeitsvertrag vereinbarte Zeit auf seinem Bürostuhl absitzt. Er erwartet, dass er engagiert arbeitet, sich in die Hierarchien einfügt, das Unternehmenswohl im Blick hat und nicht nur an sich selbst denkt. Wenn der Mitarbeiter diese Erwartungen nicht erfüllt, ist aus Sicht des Chefs ein Ungleichgewicht eingetreten. Er nimmt dann auch ein kleines Geschehnis zum Anlass, um diesen störenden Zustand mit der Kündigung zu beenden.
Wie können beide Seiten dem Drama vorbeugen?
Indem sie darauf achten, dass sie den psychologischen Arbeitsvertrag, also auch die ungeschriebenen gegenseitigen Erwartungen, erfüllen. Personalgespräche eignen sich gut dazu, aus unausgesprochenen Erwartungen auszusprechen. Ein wahres Wundermittel, um sein Gerechtigkeitsempfinden zu überprüfen und auch sonst besser miteinander auszukommen, ist „in den Schuhen des anderen zu gehen“. Zum Beispiel kann sich der Mitarbeiter fragen, wie er es fände, wenn sein Chef bei ihm zum Abendessen eingeladen wäre und dabei unter seinem Mantel ein Zehnerpack Toilettenpapier mitgehen ließe, weil er zu Hause gerade welches braucht. Der Mitarbeiter wird ein solches Szenario absurd bis frech finden – aber auch merken, dass die Situation nicht anders zu beurteilen ist, wenn er aus dem Büro die Packung Kopierpapier mitgehen lässt.
Versetzt sich der Chef umgekehrt ab und zu mal in die Situation seiner Mitarbeiter, kann er frühzeitig erkennen, wo diese sich möglicherweise ungerecht behandelt fühlen – und dem Robin-Hood-Impuls vorbeugen. „In den Schuhen des anderen zu gehen“ klingt banal, ist es aber nicht. Doch man muss es erst einüben, um es erfolgreich anzuwenden.
Genau diese Reise auf die jeweils andere Seite des Schreitischs unternimmt unser Buch „Ohne Chef ist auch keine Lösung. Wie Sie endlich mit ihm klarkommen.“ (Campus Verlag 2009, Frankfurt, 19,90 Euro) http://www.amazon.de/Ohne-Chef-auch-keine-L%C3%B6sung/dp/3593387891/ref=sr_1_1?ie=UTF8&s=books&qid=1256593002&sr=8-1
Ein interessanter und lohnenswerter Ansatz ist sicher die „Reprivatisierung“ der Arbeitswelt (Arbeitsrecht ist ja schließlich auch „nur“ Privatrecht oder besser: das Recht der fremdbestimmten Arbeit auf privatrechtlicher Basis). Also einfach einmal die Verhaltensweisen am Arbeitsplatz denen im Privatleben gegenüberstellen. Da könnte mancher/manchem vielleicht ein Licht aufgehen – aber in beide Richtungen.
Da gibt eine Webseite namens Aktuelle Anti-Mobbingrundschau etwas zu bedenken, was wirklich nicht unwichtig ist: Dass in keinem der Fälle, in denen ein Arbeitnehmer gekündigt wurde wegen Diebstahls – von gebrauchten Pappkartons zum Wegwerfen, Maultaschen oder Frikadellen für den Müll, Handyaufladungen im Wert von unter einem Cent u.ä. – von dem Arbeitgeber eine Strafanzeige bei der Staatsamnwaltschaft gestellt worden war. Geschweige denn einer der Arbeitnehmer verurteilt wurde als Täter.
https://dieaktuelleantimobbingrundschau.wordpress.com/2010/01/02/wegen-bagatelldelikten-kundigungen-gesetzlich-verbieten/