Preisfrage: Muss es ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mitteilen, wenn es einen Fall – oder gar mehrere – von Schweinegrippe in der Firma gibt?
Antwort von Arbeitsrechtlerin Ulrike Conradi von der Top-Kanzlei BakerMcKenzie:
Ja, der Arbeitgeber muss die Kollegen aufgrund seiner Fürsorgepflicht über das Auftreten von Erkrankungen an Schweinegrippe von Arbeitnehmern im Betrieb informieren. Aber: Er darf dabei nicht die Namen der erkrankten Arbeitnehmern nennen – aus Datenschutzgründen.
>> Er darf dabei nicht die Namen der erkrankten Arbeitnehmern nennen – aus Datenschutzgründen. <<
Gerade bei kleinen Betrieben nützt das natürlich wenig. So bald ich weiß wer krank geschrieben ist, bin ich auch ziemlich sicher wer Schweinegrippe hat.
Darum geht es ja nicht. Ist ja egal ob man sich denken kann wer es ist, aber der Arbeitgeber verletzt keine Richtlinien. Außerdem ist es denn schlimm, wenn man sich den Betroffenen denken kann? Unter Kollegen sollte man doch eher einen Krankenbesuch erwägen, als sich Gedanken über die Datenschutzrichtlinien zu machen.