Tödtmanns Management Blog

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Arbeitsrechtler Thomas Müller von GvW mokiert sich über ein „schräges Urteil“ aus Köln „mit unerfreulichen Nebenwirkungen“ zu Schadenersatzpflichten von Angestellten bei Fehlern im Job

Lesetipp wiwo.de: Haftung: Neues Gerichtsurteil könnte leitende Angestellte in den finanziellen Ruin treiben

Arbeitnehmerhaftung

Ein Urteil verschärft potenziell die Haftungsrisiken für leitende Angestellte: Verursachen sie Schäden, riskieren sie, mit ihrem Privatvermögen zu haften.

 

… und ein Statement von Arbeitsrechtler Thomas Müller von der Kanzlei GvW Graf von Westphalen

 

Thomas Müller, GvW Graf von Westphalen (Foto: PR/GvW)

Eine D&O-Versicherung soll Führungskräfte vor den finanziellen Folgen beruflicher Fehler schützen. Und das Landesarbeitsgericht Köln? Macht aus der D&O einen Grund, Führungskräfte umfassender haften zu lassen.

Muss man auch erst einmal draufkommen. 🤔🫣🤪

Nach diesem schrägen🤷‍♂️ Urteil vom 31.07.2026 (Aktenzeichen: 8 SLa 603/25) soll diese D&O, – die das Unternehmen mittlerweile nicht nur für Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer, sondern oft auch die Hierarchieebene darunter oder mehr Arbeitnehmer abschließt – die beschränkte Arbeitnehmerhaftung ausschließen. Selbst dort, wo noch keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Konsequent weitergedacht heißt das:

👥 Zwei Arbeitnehmer machen denselben Fehler. Der eine haftet anteilig. Der andere vollständig, weil sein Arbeitgeber so freundlich war, ihn zu versichern.🤪

Echte Fürsorge mit überraschender Nebenwirkung…

🧾 Und wenn der Versicherer später die Deckung verweigert oder die Versicherungssumme ausgeschöpft ist? Dann bleibt dem Arbeitnehmer womöglich eine volle Haftung, die gerade mit seinem vermeintlichen Schutz begründet wurde.

Köln? Was ist da los bei Euch?👋

Dogmatisch überzeugt das nicht. Die beschränkte Arbeitnehmerhaftung ist keine Bedürftigkeitsprüfung. Sie verteilt das Betriebsrisiko zwischen demjenigen, der den Betrieb organisiert und von ihm profitiert, und demjenigen, der darin arbeitet. Eine Police ändert an dieser Rollenverteilung rein gar nichts.☝️

Natürlich kann tatsächlich gesicherter Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit für die Frage relevant sein, ob eine existenzbedrohende Haftung abzumildern ist. Daraus einen pauschalen Abschied von der Arbeitnehmerhaftungsprivilegierung abzuleiten, ist aber ziemlich abenteuerlich.

⚖️ Liebes Bundesarbeitsgericht, Du wirst da doch nicht mitmachen?🤔

Ansonsten lautet mein zukünftiger Rat an Führungskräfte:

Fragen Sie bei ihrer Einstellung nach einer D&O. Und überlegen Sie sich die Antwort gut. 😉

 

 

 

 

 

 

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