Haftung: Neues Gerichtsurteil könnte leitende Angestellte in den finanziellen Ruin treiben
Ein Urteil verschärft potenziell die Haftungsrisiken für leitende Angestellte: Verursachen sie Schäden, riskieren sie, mit ihrem Privatvermögen zu haften.
Als der Manager gegen sein Unternehmen eine Kündigungsschutzklage einreichte, fällten die Richter des Landesarbeitsgerichts Köln das Urteil: Obwohl er nicht der Geschäftsführung angehörte, soll der Manager für den gesamten Schaden in voller Höhe einstehen. Die Begründung überrascht selbst Experten: Allein weil das Unternehmen eine D&O-Police, eine Managerhaftpflichtversicherung, abgeschlossen hat, soll der Mitarbeiter unbegrenzt haften. Damit will das LAG ….
Experten wie Daniel Schwintowski von Freshfields und Michael Hendricks ordnen ein.
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