Du bleibst gefälligst hier – Heimliche Verabredungen von Unternehmen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, können teuer werden

Du bleibst gefälligst hier Heimliche Verabredungen von Unternehmen, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben, sind verboten – und können teuer werden WiWo Top-Kanzleien Kartellrecht 2026 Du bleibst gefälligst hier: Heimliche Verabredungen, sich keine Mitarbeiter abzuwerben, können teuer werden (Zuerst erschienen in der gedruckten WirtschaftsWoche am 30.4.26) Das Gentlemen’s Agreement funktionierte so lange, bis eines der vier Unternehmen ausscherte – und die heimliche Verabredung der Kartellbehörde anzeigte: Die Firmen hatten vereinbart, sich nicht gegenseitig Mitarbeiter abzuwerben, und auch niemanden einzustellen, der sich von einer der drei anderen weg und bei ihnen bewarb.… » weiterlesen

Kartellschadenersatz für Opfer: Nicht, wenn die eigenen Mitarbeiter etwas sehen konnten. Ein überraschendes Urteil bringt die Opfer unter Zugzwang

Wessen Leute zugeguckt haben, der ist selbst mit schuld und verdient keinen Schadenersatz von Kartellanten, die geheime, verbotene Absprachen getroffen haben (Langfassung) Geschädigte von Kartellen haben es nun noch schwerer, an Schadenersatz zu kommen.… » weiterlesen

Eine Falafel-Bowl mit Kartellrechtsanwalt Kaan Gürer von Linklaters, der bei Mandanten auch schon mal Möbel rücken muss

Eine Bowl mit Kartellrechtler Kaan Gürer von Linklaters   Dass sich Kaan Gürer von einem LKA-Beamten bei einer Kartelldurchsuchung in einem Unternehmen  abschütteln ließ, das sei ihm nur einmal passiert.… » weiterlesen