Wenn der Roboter spinnt – Anbieter haften künftig für die Folgen von Softwarefehlern

WiWo Top-Kanzleien Produkthaftungsrecht, Prozessführung und Schiedsverfahren (Ranking folgt im nächsten Blogbeitrag) Wenn der Roboter spinnt Anbieter haften künftig für die Folgen von Softwarefehlern (zuerst erschienen in der gedruckten WiWo am 10.12.2025) Künftig müssen Anbieter für Schäden durch Softwarefehlern einstehen. … » weiterlesen

Top-Manager riskieren Gefängnisstrafen und Berufsverbot, wenn sie Produktrückrufe einfach sein lassen, warnt Thomas Klindt von Noerr

Welches Minenfeld Top-Manager beschreiten, wenn sie Produktrückrufe bleiben lassen, beschreibt Thomas Klindt, Produktrückrufexperte und Partner bei Noerr – sei es aus Kostenspargründen, Angst vor Imageschäden oder einfach Sorglosigkeit:      Produktrückrufe einfach erst mal lassen – die Strategie kann Manager ins Gefängnis bringen  Produktrückrufe haben mächtig zugenommen: Für Autos und Arzneimittel, Spielzeug, Kleidung, Haushaltsgegenstände, Elektroartikel oder Medizinprodukte, kurz sämtliche Produktgruppen.… » weiterlesen

Fahren Sie ja nicht in Urlaub. Und wenn, brechen Sie ihn ab: Die erste Regel bei Produktrückrufen (Gastbeitrag)

Gastbeitrag von Thomas Klindt, Experte für Produkthaftung bei der Kanzlei Noerr in München   Produktrückrufe: Do’s and Dont’s Klar, Kein Unternehmen wird sich freiwillig einen Produktrückruf wünschen: Zu groß ist die Angst vor horrenden Kosten, unerwünschter Medien-Aufmerksamkeit und einem unkalkulierbaren Reputationsschaden.… » weiterlesen