Autokartell: Wer sein Kartell verpfeift, braucht sich nicht outen via Ad-hoc-Mitteilung – aber der Aufsichtsrat muss zum Schweigen verdonnert werden. Sieben Fragen an die Heuking-Anwälte Rainer Velte und André Szesny

Unternehmen, die Kartellsünder sind und als Whistleblower das Kartell auffliegen lassen wollen, um selbst straffrei auszugehen, stecken gleich in mehreren Zwickmühlen: zwischen gegensätzlichen Pflichten zu Verschwiegenheit und Veröffentlichung einerseits.… » weiterlesen

Privatleben? Nicht, wenn der Vorstandschef todkrank wird

  Welche privaten Informationen CEOs veröffentlichen müssen Persönliche Schicksalsschläge dürfen Vorstandsvorsitzende nicht als Privatsache für sich behalten – zumindest dann nicht, wenn sie Auswirkungen auf ihren Job, das Unternehmen und den Aktienkurs haben könnten.… » weiterlesen